13. Juli 2017
Beim fotografieren im Bad Regeln beachten
Generelles Fotografierverbot nicht durchsetzbar
Die Rheinpfalz berichtet über das Fotografieren in den Freibädern. "Ohne Einwilligung dürfen keine fremden Personen oder Gruppen fotografiert werden“, wird dabei Stadtwerke-Geschäftsführer Holger Mück zitiert. Probleme habe es demnach bislang noch keine gegeben, niemand habe sich bisher beschwert, dass er unerlaubt fotografiert worden sei. Ein generelles Fotografierverbot hält er für nicht durchsetzbar, denn in der Regel wird inzwischen hauptsächlich das Smartphone zum fotografieren benutzt und des wäre nicht zeitgemäß, diese Geräte zu verbieten, das sie auch noch anderweitig genutzt werden können. Im Zusammenhang mit dem Artikel wurde auch ein Bild des Duttweiler Bades abgedruckt.
Pressespiegel |
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Fotografieren mit Einschränkung erlaubt
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Die Rheinpfalz, 13. Juli 2017
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